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Qi Gong & Krankenkasse
Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Qi-Gong-Kurse als Prävention. Hier erfahren Sie, wie die Erstattung funktioniert und was Sie dafür brauchen.

Qi Gong ist als Methode der Gesundheitsförderung anerkannt. Im Rahmen der Primärprävention nach § 20 SGB V beteiligen sich viele gesetzliche Krankenkassen an den Kosten für zertifizierte Präventionskurse – anteilig, manche bis zu einem Höchstbetrag vollständig. Entscheidend ist, dass der Kurs zertifiziert ist.
Wie funktioniert die Bezuschussung?
Der übliche Ablauf sieht so aus:
- Sie nehmen an einem zertifizierten Präventionskurs teil – bei uns an den Wochenkursen (Kurs-ID KU-ST-NP1S92).
- Nach regelmäßiger Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.
- Diese reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein.
- Die Kasse erstattet den in Ihrem Tarif vorgesehenen Anteil.

Ist ein Kurs bei Ihnen zertifiziert?
Ja: Unsere Wochenkurse in Radebeul und Dresden werden von den Krankenkassen gefördert. Welche Bedingungen gelten, legt Ihre Kasse fest.
Die Kurs-ID unserer Wochenkurse lautet KU-ST-NP1S92 (Kursleitung Horst-Rainer Rust). Mit dieser Nummer kann Ihre Krankenkasse den Kurs eindeutig zuordnen – geben Sie sie bei der Einreichung einfach mit an.
Was brauche ich für die Erstattung?
- Regelmäßige Teilnahme am Kurs.
- Die Teilnahmebescheinigung, die Sie nach Abschluss erhalten.
- Ggf. Angaben Ihrer Kasse – AOK-Versicherte fordern den AOK-Gutschein bitte vorab bei ihrer AOK an (Geschäftsstelle, Telefon oder Kundenportal) und bringen ihn zur ersten Stunde mit.
Sie sind unsicher, was für Sie gilt? Sprechen Sie uns an – wir erklären Ihnen den Ablauf und nennen Ihnen die passenden Kurse in Dresden und Radebeul.
Häufige Fragen
Gut zu wissen
Zahlt jede Krankenkasse Qi Gong?
Die meisten gesetzlichen Kassen bezuschussen zertifizierte Präventionskurse; Höhe und Bedingungen unterscheiden sich je nach Kasse und Tarif. Private Kassen haben eigene Regelungen. Fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Kasse nach.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Das legt Ihre Krankenkasse fest – häufig wird ein fester Betrag oder Prozentsatz pro Kursreihe erstattet, oft ein- bis zweimal im Jahr. Die genaue Höhe erfahren Sie bei Ihrer Kasse.
Bekomme ich das Geld sofort?
Nein. In der Regel bezahlen Sie den Kurs zunächst selbst und reichen die Teilnahmebescheinigung anschließend bei Ihrer Kasse zur Erstattung ein.
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